Satzung des Blumenthaler Turnvereins von 1862 e.V. Bremen-Blumenthal
Name und Sitz des Vereins
§1
Zweck des Vereins
§2
Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus:
§4
§5
9. Bei Satzungsverstoß eines Mitgliedes kann der Vorstand auf Antrag folgende Maßnahmen aussprechen:
Verwaltung des Vereins
§6
Bei Krankheit oder Ausscheiden eines Vorstands- oder Ausschussmitgliedes ernennt der geschäftsführende Vorstand aus dem Vorstand eine Vertretung längstens bis zur nächsten Neuwahl. Die Wahl sämtlicher Vorstands- und Ausschussmitglieder sowie der Abteilungsleiter erfolgt für 1 Jahr. Wiederwahlen sind zulässig und können in einemWahlgang erfolgen. Der 1. Vorsitzende muss jedoch in einem gesonderten Wahlgang gewählt werden.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand nach Bedarf einberufen werden. Sie sind von ihm einzuberufen, wenn mindestens 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder beim Vorstand schriftlich die Einberufung unter Angabe der Gründe beantragt. Bei Einberufung von ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlungen hat der Vorstand eine Einladungsfrist von 8 Tagen einzuhalten. Termin und Tagesordnung sind in der Vereinszeitung oder mindestens einer nordbremischen Tageszeitung bekanntzugeben.Die Hauptversammlung entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem 1. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben ist. Das Protokoll kann bei der nächsten Jahreshauptversammlung auf Antrag verlesen werden.
4. Der Vorstand erfährt Informationen durch den geschäftsführenden Vorstand und steht diesem unterstützend und beratend zur Seite. Über die die einzelnen Abteilungen betreffendenBelange entscheidet der Vorstand
5. Der Ältestenrat schlichtet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Vereinsvorstand. Außerdem fungiert er als Berufungsinstanz im Ausschlussverfahren. Er wird von der Jahreshauptversammlung gewählt und ist in einer Besetzung von mindestens 3 Mitgliedern beschlussfähig. Über seine Beschlüsse hat er eine Niederschrift aufzunehmen.
Auflösung des Vereins
§7
Beschluss auf der Jahreshauptversammlung am 21.04.2023
Der geschäftsführende Vorstand
Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Funktionäre:
Geschäftsführender Vorstand:
Abteilungsleiter:
Ständige Mitarbeiter des Vorstands:
Kassenprüfer und Ausschüsse:
Ältestenrat
Ehrenmitglieder